Auch wenn „Recht“ ein vermeintlich klarer Gegenstand zu sein scheint und wir alle wissen, welche Realitätsmacht es hat, ist der Gegenstand, der so heißt, schwer einzugrenzen und noch schwerer zu definieren. Recht ist nicht nur das, was Juristen beruflich tun, es ist nicht nur das, was man als Macht oder Zwang im Alltag spürt. Es ist vielmehr eine diffuse Ermöglichungsbedingung für sehr viele öffentliche, gleichermaßen aber auch individuelle und subjektive Dinge. Für das Recht gilt ein bißchen das, was Augustinus über die Zeit gesagt hat: Wenn mich niemand danach fragt, weiß ich es
Das Lernmaterial „Rechtsphilosophie 13“ von Prof. Dr. Petra Gehring unterliegt folgender Creative Commons Lizenz: Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International license.